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Geschichte: 1879 enstand aus dem Gerichtsamt Markranstädt das Amtsgericht Markranstädt. Mit seinen nur 20 Landgemeinden hatte es den kleinsten Amtsgerichtsbezirk in der Zuständigkeit des Landgerichts Leipzig. Seit 1944 fungierte das Amtsgericht Markranstädt als Gerichtstagegericht. Nur zwei Tage im Monat wurden Anträge angenommen, die eigentliche Geschäftstätigkeit oblag dem Amtsgericht Leipzig. 1952 übernahm das neu geschaffene Kreisgericht Leipzig-Land die Geschäfte des Amtsgerichts.
Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.7 Amtsgerichte.