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Andreas Wieck aus Eningen unter Achalm, wegen Ausplauderung von Amtsgeheimnissen des dortigen Gerichts und Rats zu Urach gef., jedoch auf sein und seiner Freundschaft Bitten nach Erlegung einer Geldstrafe von 20 fl freigel., schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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