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Jakob Linckh, seßhaft zu Feuerbach, setzt seine nachgen. Güter im Zwing und Bann des Fleckens Feuerbach für seinen Schwiegersohn Jakob Fuchs um 300 fl als Pfänder ein: 1 M. Weinberg auf der Strainstraße, zwischen Hans Huser und Erhard Franck gelegen, zinst der Herrschaft Württemberg 1 Imi Wein; 3/4 M. Weinberg zu Hohenhart, zwischen Caspar Wynman und seinen (Linckhs) Kindern gelegen, zinsen dem Heiligen zu Feuerbach 1/2 Imi Wein; 3/4 M. Weinberg im Büß, zwischen Jakob Germ und Dietrich Mayer gelegen, Zinsen der Herrschaft Württemberg 6 Simri Haber, und 1/2 M. Weinberg im Klugen, zwischen dem Weinberg des Heiligen und Ludwig Linckh gelegen; alle Güter mit Ausnahme der gen. Zinsen zinsfrei, ledig, unbelastet und rechtes Eigen. J. Fuchs war auf Anklage des Hans Scheuhing aus Ditzingen [Kr. Ludwigsburg] wegen Totschlag an seinem Sohn Jerg Scheuhing in Weilimdorf zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitten des A. und anderer aus seiner Freundschaft nach Einzug von Erkundigungen und auf Bürgschaftsleistung mit der Auflage freigel. worden, daß sich die Bürgen auf Erfordern des Hz., auch des Vaters und der Freundschaft des Erschlagenen zum rechtlichen Austrag der Sache dort stellen sollen, wohin sie vom Landesherrn gewiesen werden. Die Bürgschaft geschieht für den Fall, daß Fuchs sich einem Rechtsverfahren durch Flucht entziehen und dadurch seinen Zahlungsverpflichtungen gegen den Landesherrn und die Freundschaft des Entleibten nicht nachkommen würde. In diesem Fall sollen der Landesherr, der Vater Hans Scheuhing aus Ditzingen und die Freundschaft des Erschlagenen Macht haben, vorgen. Güter um die 300 fl nach dem Recht des Fleckens Feuerbach solange anzugreifen, bis sie befriedigt sind. Schultheißen Amtsverweser und Gericht zu Feuerbach bestätigen dem Landesherrn und der Freundschaft des Getöteten, daß die 300 fl durch vorgen. Güter wertmäßig gedeckt sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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