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Stephan Beheim, Propst des "Stiftes Unserer Lieben Frau in Teuerstadt bei Bamberg" (= Stift St. Gangolf) und Richter am Salgericht als Stellvertreter Bischof Antons zu Bamberg, urteilt in Streitigkeiten zwischen Ritter Wilhelm Marschalk, Vogt zu Lichtenfels, einerseits und Abt Friedrich IV. Hügelein und dem Kloster Langheim andererseits wegen zu leistenden Holzfuhren einiger Untertanen des Klosters Langheim. Wilhelm Marschalk hatte geklagt, ihm sei ein Schaden von 100 Mark Silber entstanden, nachdem der Abt den Klosteruntertanen untersagt hätte, ihm Holzfuhren nach Schney zu leisten. Weiter hatte er einen Schiedsspruch von Ritter Veit von Rotenhan und Matheis von Lichtenstein vorgebracht, nach dem die Streitigkeiten zwischen ihm und dem Kloster schon entschieden worden wären. Abt Friedrich IV. Hügelein hatte erklärt, dass eine vor Jahren geschehene Holzfuhr nach Schney auf spezielle Bitte des damaligen Vogtes zu Lichtenfels, Konrad Marschalk, stattgefunden habe, zu den Vogteiprivilegien aber nur eine Holzfuhr nach Lichtenfels gehöre und mehr nicht. Entschieden wird, dass die entsprechenden Untertanen des Klosters den Frondienst bis Lichtenfels und nicht weiter zu leisten haben. Schöffen am Salgericht waren Ritter Heinrich von Aufseß, Albrecht von Egloffstein, Michel von Schaumberg, Hermann Stiebar [von Buttenheim], Matheis von Lichtenstein, Hans Cristanner, Hermann von Aufseß, Erasmus von Streitberg, Hans von Streitberg, Hans von Wiesenthau, Contz von Kümmersreuth ("Kumenrode"), Sweybold von Brandenstein, "Contz Teucher" und "Hans Hadbrannd". - Siegler: Bamberg, Stift St. Gangolf, Propst Stephan Beheim

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Staatsarchiv Bamberg
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