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Johannes Greißing (Grewssing), Generalvikar des Würzburger Bischofs Rudolf [II. von Scherenberg], bekundet: In der Klage des Johann Fischer, Pfarrers zu Sankt Katharina in Hall, gegen Abt und Konvent des Klosters Murrhardt um einen angemessenen Anteil an den Einkünften der Pfarrei (Kompetenz), damit der Kläger sich unterhalten, die kirchlichen Lasten tragen und ihre Aufgaben erfüllen könne, hat der Aussteller zu Würzburg bei der roten Tür im Sinne der Klage entschieden und die Beklagten in die Kosten verurteilt. Prokurator des Klägers war Eucharius (Eckarius) Verliser, der Beklagten Konrad Schalpricht. Am Schluß Beurkundungsvermerk des Gerichtsschreibers Peter Schnabel (Petrus Snabel), Kleriker der Mainzer Diözese und kaiserlicher Notar.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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