Johannes Hyrn, Dechant des Stifts Feuchtwangen, Raffan von Hohenstatt, Heinrich von Seckendorff, Vogt zu Crailsheim, und Rudolf von Bopfingen schließen zwischen Hans Schreyner als Kläger und Heinrich und Adam von Ellrichshausen als Beklagten einen Vergleich, wonach der Kläger auf alle Ansprüche auf ein Vermächtnis des verstorbenen Chorherren Friedrich von Ellrichshausen zu Feuchtwangen von 200 Gulden Schuldforderung bei der Stadt Feuchtwangen an den Kläger und seine verstorbene ungenannte Schwester, die der Vater der Beklagten zu Unrecht eingezogen haben soll, gegen eine Abfindung von 40 Gulden dauernd verzichtet.