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Martin Weller, Georg Weller und Lienhart Rauch, alle wohnhaft zu Mannholz, wegen Abfalls zur Lehre der Wiedertäufer zu Schorndorf gef., jedoch unter den nachbenannten, beschworenen Bedingungen wieder freigelassen, schwören U. und geloben unter Eid: 1. künftig von der Wiedertäuferei abzustehen und ihre Kinder taufen zu lassen, auch den Umgang mit Wiedertäufern und den Besuch von Winkelpredigten und Zusammenkünften zu meiden, 2. der von Gott gesetzten, rechtmäßigen Obrigkeit und ihren Amtleuten zu gehorchen, 3. fleißig Predigt und Kirche zu besuchen, den Brauch des Nachtmahls, wie er von den verordneten Prädikanten dieses Fürstentums gelehrt wird, zu beobachten und bei den Zeremonien, wie sie von ihrem Landesherrn aufgerichtet und publiziert wurden, und von den Pfarrern und christlichen Gemeinden des Fürstentums gehalten oder künftig gemacht werden, zu bleiben und nichts dagegen zu lehren, zu reden oder sonst zu tun. Sie geloben 4., fortan keine fremden Prädikanten, Wiedertäufern, Winkelpredigern, "Landstraiffern" oder dergleichen Personen anzuhangen, noch sie ins Land zu ziehen oder ihnen Unterschlupf zu gewähren oder sonst wie Vorschub zu leisten, sondern dergleichen Leute, sollten sie ins Land kommen, zu verwarnen, festzuhalten und alsbald der Obrigkeit anzuzeigen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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