Kurfürst Karl Theodor belehnt nach Ableben seines Vorgängers Kurfürst Maximilian [III.] Joseph Abt Johann Frobenius von St. Emmeram mit den Gülten zu Aufham auf den Oberhof und den Niederhof in der Höhe von jeweils einem Pfund Regensburger Pfennigen, acht Metzen Weizen, acht Metzen Hafer und pro Metzen einen Regensburger Pfennig jährliche Vogteigült, die als rechtes Ritterlehen von der im kurfürstlichen Eigentum stehenden Grafschaft Hals stammen. S=A