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Bestandsgeschichte:
Die Sammlung der Aufschwörungstafeln stammt aus dem Archiv der Osnabrücker Ritterschaft (Dep 1), so die "Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Osnabrück" (1978). In den fünf vorliegenden Bänden sind die aufgeschworenen Ahnentafel enthalten, die die zur Aufnahme in das Domkapitel und in die Ritterschaft von Osnabrück erforderlichen Abstammung von vier, acht oder sechzehn turnierfähigen, ritterbürtigen und stiftsfähigen Ahnengenerationen nachweisen. Es wird zwar zwischen der Ahnenprobe als dem Prüfverfahren und der Aufschwörung als der feierlichen Beeidigung der Ahnentafel unterschieden, die beiden Begriffe werden jedoch häufig synonym gebraucht.
Die meisten der vorliegenden, zum Teil sehr aufwendig ausgeführten Wappendarstellungen sind im Baumform abgebildet. Dabei wird vom Probanten ausgegangen, dessen Eltern, Großeltern, Urgroßeltern und Ururgroßeltern samt ihrer Wappen nach oben aufsteigend genannt werden.
Die Tafeln sind durchgehend nummeriert. Während die Bände 1 und 5 Tafeln in verschiedenen Formaten und Ausführungen gebunden präsentieren, sind die Pergamentblätter der Bände 2, 3 und 4 beidseitig mit den Wappen der Probanden bebildert, die in die vorgefertigten, standardisierten Wappenmuster eingefügt wurden. Zwei solcher Mustertafeln sind am Ende des Bandes zu sehen. Die Bände 1 bis 4 sind durch alphabetische Personenindices ergänzt, in denen alle in den Tafeln vorkommenden Geschlechternamen aufgezeichnet sind.
Von den fünf Bänden enthalten zwei Nachweise für die Aufnahme in die Ritterschaft (Bde. 3 und 5, insgesamt 208 Tafeln, ca. 1691-1806) und drei Nachweisungen für die Aufnahme für das Domkapitel (Bde. 1, 2 und 4, insgesamt 202 Tafeln, 1592-1802; sie kamen vermutlich nach 1803 in den Besitz der Ritterschaft). Die Aufschwörungstafeln stehen für die Exklusivität der beiden Institutionen - des Domkapitels und der
Bestandsgeschichte: Ritterschaft - und sind ein symbolisches Distinktionsmerkmal des Adels auf der institutionellen Ebene.
Die Entwicklung des Osnabrücker Domkapitels von einer gemeinständischen zur ausschließlich adeligen Korporation gelangte im Jahr 1517 zum Abschluss. Seit dem Indult des Papsts Leo X. von 15.06.1517 war für den Eintritt in das Domkapitel die Abstammung von zumindest adeligen Großeltern verbindlich. Die frühesten Tafeln im Bd. 1stammten jedoch erst aus den 1590er Jahren (Jodocus von Nagel, aufgeschworen 1592). Ihre Darstellungsform entspricht noch nicht dem seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts üblichen baumförmigen Anreihen von Ahnen nach oben. Es lässt sich vielmehr keine Einheitlichkeit in der Darstellung erkennen, wodurch sogar eine sichere Zuordnung der Probanden erschwert wird..
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Ritterschaft und für die Partizipation an dem Osnabrücker Landtag war zum einen der Besitz eines sogenannten landttagsfähigen Ritterguts. Die zweite Bedingung für die Landtagsfähigkeit war die Erbringung einer Ahnenprobe. Sie wurde im Anschluss an die Entwicklung der Landtagsmartikel (erste Hälfte des 17. Jh.) eingeführt und ist ebenfalls wie beim Domkapitel als eine Bemühung der Stiftsritterschaft zu sehen, sein exklusives Vorrecht - die Partizipation am Landtag - von den bürgerlichen Aufsteigern abzugrenzen. Die ersten Überlegungen zur Ahnenprobe sind bereits für die 1580er Jahre überliefert. Erst in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts erfolgte ein Bewusstseinswandel beim Stiftsadel in der Frage der Zugehörigkeit zur ritterschaftlichen Korporationen, die den Weg hin zur Einführung der förmlichen Ahnenprobe bereiten sollte. Die Ahnenprobe als förmliches Zulassungsregulativ zum Landtag konnte sich dabei ab der Mitte des 17. Jahrhunderts durchsetzen. Aus etwa dieser Zeit stammen vermutlich auch die beiden ersten Tafeln im Band
Bestandsgeschichte: 5. Zusammen mit der dritten Tafel in diesem Band folgen sie ähnlich wie die früheren domkapitularischen Aufschwörungstafeln nicht der später üblichen Baumform.
Die biographischen Angaben zu den Probanten konnten besonders für das Domkapitel anhand der hervorragenden prosopographischen Vorarbeitenarbeiten, die in der folgenden Literaturliste aufgezählt sind, fast problemlos erfolgen. Für die Angehörige der Ritterschaft erfolgten die Recherchen in den Leichenpredigten, Ritterschaftsakten (Dep 1b) und in der Forschungsliteratur.
Osnabrück, Juni 2008 Olga Weckenbrock
Literatur:
- Beckschäfer, Evangelische Domherren im Osnabrücker Domkapitel, in: Osnabrücker Mitteilungen 52 (1930), S. 177-198
- Johannes Freiherr v. Boeselager, Die Osnabrücker Domherren des 18. Jahrhunderts (Osnabrücker Geschichtsquellen und Forschungen; Bd. 28), Osnabrück 1990
- Eberhard Cruisius (Red.), Heraldik in Niedersachsen und Westfalen. Ausstellungskatalog [des StA Os] (Veröffentlichungen der niedersächsischen Archivverwaltung; Bd. 2), Göttingen 1957
- Christian Hoffmann, Ritterschaftlicher Adel im geistlichen Fürstentum. Die Familie von Bar und das Hochstift Osnabrück: Landständewesen, Kirche und Fürstenhof als Komponenten der adeligen Lebenswelt im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung 1500-1650 (Osnabrücker Geschichtsquellen und Forschungen; 39), Osnabrück 1996
- Christian Hoffmann, Osnabrücker Domherren 1567-1624. Geistliche Karriereprofile im konfessionellen Zeitalter, in: Osnabrücker Mitteilungen 100 (1995), S. 11-73
- Julius Friedrich August Lodtmann, Acta Osnabrugensia oder Beyträge zur Rechts- und Geschichtskunde von Westfalen insoderheit vom Hochstifte Osnabrück, Bd. 2, Osnabrück 1782, S. 289-350
- William C. Schrader, Das älteste Aufschwörungsbuch im Niedersächsischen Staatsarchiv zu Osnabrück, in:
Bestandsgeschichte: Osnabrücker Mitteilungen 94 (1989), S. 77-97
- William C. Schrader, Osnabrücker Domherren 1591-1651, in: Osnabrücker Mitteilungen 95 (1990), S. 9-39
- Rudolf vom Bruch, Die Rittersitze des Fürstentums Osnabrück, Osnabrück 1930 [Neudruck 2004]
- Max v. Spießen, Wappenbuch des Westfälischen Adels, Görlitz 1901-03
Bemerkung:
Aus lagerungstechnischen Gründen wurde für den Bestand Slg 32 die Signatur K Akz. 2009/003 vergeben. Band 5 wurde aufgelöst und die Tafeln in Mappen
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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