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Verfassung und Disziplinarordnung der Evang. Landeskirche in Württemberg
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D 31 - Evangelische Bekenntnisgemeinschaft in Württemberg / Theodor Dipper
D 31 - Evangelische Bekenntnisgemeinschaft in Württemberg / Theodor Dipper >> 3. Die Bekenntnisgemeinschaft nach dem Zweiten Weltkrieg >> 3.3 Einzelne Tätigkeitsfelder >> 3.3.3 Partizipation am innerkirchlichen und gesellschaftlichen Diskurs >> 3.3.3.15 Evangelische Landeskirche in Württemberg
1946-1959
Enthält:
- Vorarbeit zu einer Änderung der Kirchenverfassung
- Vorläufige Disziplinar- bzw. Lehrzuchtordnung
- Lehrzuchtverfahren gegen Richard Baumann
Darin:
- Vorlage einer Ordnung für die Übertragung des Presbyteramtes in der Evang. Kirche von Westfalen und der Evang. Kirche der Rheinprovinz vom 04.10.1946
- Bericht über die VII. Ordentliche Tagung der Bekenntnissynode der Evang. Landeskirche Nassau-Hessen 1946
- Entwurf einer Kirchenordnung (Teil I: Leitung und Verwaltung der Kirche und ihrer Gemeinden nebst Begründung) der Evang.-Lutherischen Kirche in Oldenburg 1947
- Programm der Evang. Woche in Flensburg Okt. 1947
- Entwurf des Verfassungsausschusses der kirchenordnungsgebenden Landessynode für die Kirchenordnung der Evang.-Lutherischen Kirche in Oldenburg 1949
- Kirchengesetz betr. Leitung und Verwaltung der Evang. Landeskirche von Kurhessen-Waldeck 1945/48
- Freie Volkskirchliche Vereinigung in Württemberg, Nachrichtenblatt Nr. 15, Febr. 1954
1-227, 291 Digitalisate
Sachakte
Baumann, Richard
Flensburg, Evang. Woche 1947
Evang. Landeskirche in Württemberg, Verfassung
Evang. Landeskirche in Württemberg, Disziplinar- u. Lehrzuchtordnung
Evang. Kirche von Westfalen
Evang. Kirche im Rheinland
Evang.-Luth. Kirche in Oldenburg
Evang. Landeskirche in Nassau-Hessen
Evang. Kirche von Kurhessen-Waldeck
Kirchenverfassung
Disziplinarordnung, Evang. Landeskirche in Württemberg
Lehrzucht
Freie Volkskirchliche Vereinigung
Evang. Woche, Flensburg 1947
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.