Graf Otto d. Ä. von Eberstein bestätigt mit Zustimmung seines Sohnes ein als Vidimus eingerücktes Privilegium seiner Vorfahren Berthold vom Jahre 1148 [Berthold Herr von Eberstein gründet das Zisterzienserkloster Herrenalb und stattet es mit genannten Gütern und Rechten aus. Ohne Ortsangabe (1149-1152.)] in Gegenwart des Abts Conrad und des Priors C. von Herrenalb, des Plebans H. in Gochsheim (Gospotesheim), seines Notars, und seines Dienstmanns H. von Sinsheim (de Sunnesheim).