Rechtsstreit zwischen den Junkern von Selbach, von Hatzfeld und von Bicken einerseits und den Grafen zu Solms andererseits vor dem nassauischen Hofgericht wegen der solmsischen Mannlehngüter zu Baldenbach und Reusdorf im Freien Grund Selbach sowie wegen der Landsässigkeit der Junker von Selbach