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Dolgesheim: Paulus Wielhem und seine Ehefrau Maria zu Dolgesheim verkaufen zu Erbe ein fl. Wormser Währung Wiederkaufsgült, fällig auf Martini, de...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 3 Orte, Buchstabe D >> 3.9 Dolgesheim
1585 Juni 17 (1585 Juni 7)
Leiningen, Grafschaft / Dolgesheim, Pfarrkirche
Original-Pergament, Siegel des Gerichts (Mannsshenn, Schultheiss, Rauff Wielhem, Niclaus Cussan, Closs Bissler, Werner von Hirstein, Hanss Schöffer und Martin Hossell, Schöffen) abgefallen
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Der geben ist ........ im 1585. jahr den 7ten Juny
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Dolgesheim: Paulus Wielhem und seine Ehefrau Maria zu Dolgesheim verkaufen zu Erbe ein fl. Wormser Währung Wiederkaufsgült, fällig auf Martini, der Pfarrkirche zu Dolgesheym für 20 fl. und verlegen zu Unterpfand: fünf Viertel Eigenacker aus den 2 1/2 Morgen hinder dem Steg am Hielssheymer Weg (Angrenzer: Philips Wolff von Spanheym und der Verkäufer)
Nach Rückvermerk späterer Inhaber Jacob Bassel / ZB 1936 Nr. 41
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.