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Bischof Sixt zu Freising bestätigt der Geistlichkeit in der Herrschaft Lack auf Grund einer Beschwerde gegen die Amtleute daselbst das dieser von seinen Vorgängern verliehene Privileg über ihren Besitz "zu nutz und heill irer seell" frei zu verfügen, wofür sich diese verpflichtet hatte, für die Freisinger Bischöfe am Montag nach St. Michaelstag einen Jahrtag zu halten, und befiehlt den Amtleuten, künftig keine Ansprüche mehr auf die Hinterlassenschaft der Geistlichen zu stellen; S: Bischof Sixt zu Freising

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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