Burkhard By(c)hel von Vaihingen,wegen Verstoßes gegen ein Mandat, das ihm den Aufenthalt im Fürstentum Württemberg verbietet, zu Vaihingen gef., jedoch begnadigt und entlassen, gelobt eidlich, unverzüglich mit seiner Frau Württemberg zu verlassen und nur mit Erlaubnis der Obrigkeit zurückzukommen, und schwört U., in der er auch verspricht, Rechtshändel mit württembergischen Untertanen nicht vor ein ausländisches Gericht zu tragen. B. By(c)hel hatte einige Jahre dem Barfüßerorden angehört u. Profeß geleistet, war dann aber evangelisch geworden und hatte geheiratet; dadurch hatte er laut königlichem Gebot die Aufenthaltserlaubnis verwirkt.