Adelheid Lehningerin, Bürgerin von Weil, verteilt ihr gesamtes Besitztum an Liegenschaften in der Weise, dass dem Kloster Herrenalb 2 Teile und der 3. Teil ihrem Tochtermann Benzo zufallen solle, unter näherer Bezeichnung der Anteile an Gebäuden und Gütern, wobei Gewandnamen in größerer Zahl genannt sind, und mit Vorbehalt gewisser Liegenschaften, darunter ein Weinberg in Haslach, und sämtlicher Mobilien sowie des Verkauftsrechts auch der nicht reservierten Güter für den Fall der Not, und weiteren Bestimmungen für den Fall des Versterbens ihrer Tochter oder ihrer Söhne und des Überlebens der beiden Söhne ihrer Tochter von Rutesheim.