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Dietrich von Gemmingen (Gemyngen) d.Ä. bittet den Landhofmeister Hans von Bubenhofen und in dessen Abwesenheit Merck von Halfingen oder den Kanzler Johannes die Entscheidung der Streitigkeiten zwischen dem Markgrafen Karl und Graf Eberhard bis zum 09. September anstehen zu lassen und an diesem Tage nach Heimsheim zu kommen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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