Aberlin Röß d.A. und sein Sohn Hans Röß, beide zu Unterhausen, in Urach gef., weil der alte Röß die Anordnungen des Untervogts zu Urach und der Schultheißen von Pfullingen und Unterhausen gröblich mißachtet hatte, und weil beide den Schultheiß von Unterhausen hatten schlagen wollen, schließlich weil der junge Röß gegen letzteren auf freiem Feld tätlich geworden war, deshalb peinlicher Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitten ihrer Freundschaft und Verwandtschaft gegen Bezahlung einer Buße von 50 fl freigel., schwören U.