Konrad Herr zu Weinsberg, des Reichs Erbkämmerer, bringt nach dem Tode des Grafen Friedrich zu Helfenstein, über dessen verlassene Herrschaft, Stadt Wiesensteig und Feste Hiltenburg, einen Vertrag zwischen den Erben nach Ausscheidung des der Witwe, Gräfin Agnes zu Helfenstein, geb. v. Weinsberg, verschriebenen Guts zustande, wonach die Söhne Graf Johann zu Helfenstein, Straßburger Stiftsdechant, und Graf Wilhelm, Domherr, und die Tochter, Gräfin Anna, Chorfrau zu Buchau, Geld erhalten und die drei übrigen Söhne Ulrich, Friedrich und Ludwig sich dahin einen, dass Ulrich unter gewissen Bedingungen für die nächsten drei Jahre die Regierung der Herrschaft übernimmt.