Der Ulmer Bürger Friedrich Rot von "Zelle" [vielleicht Illerzell Stadt Vöhringen/Lkr. Neu-Ulm] der Alte schenkt zu seinem Seelenheil und dem seiner Angehörigen, nämlich seiner verstorbenen Eltern Heinrich und Jutta ("Gu/o/te"), seiner verstorbenen Ehefrauen Anna und Agnes, seiner jetzigen Ehefrau Adelheid und seiner Kinder Anna, Heinrich und Jutta, den Siechen zu St. Katharina in Ulm [Spital der Reichen Siechen mit Kapelle St. Katharina, Bereich Frauensteige 10-14] einen jährlichen Zins von 10 Schilling Heller. Der Zins gefällt von Haus und Hofstatt des Heinrich Wanner in Ulm an der Weberstraße [heute Frauenstraße] zwischen dem Haus des Baldung und der Hofstatt des Pfarrers, und zwar zur Hälfte an Weihnachten und zur Hälfte am 24. Juni ("ze sant Johans tag ze su/e/nwenden"). Von dem Zins soll nach seinem Tod jedes Jahr an seinem Todestag die Pfründe der Siechen aufgebessert und das Seelgedächtnis für ihn und seine Angehörigen dort begangen werden. Bei Säumnis fällt der Zins im betreffenden Jahr an das Heiliggeistspital in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254]. Der Zins darf weder verkauft noch verpfändet oder belastet werden. Geschieht dies trotzdem, dann sind die darüber abgeschlossenen Verträge ungültig und der Zins fällt solange an das Spital in Ulm, bis er wieder für seinen ursprünglichen Zweck verwendet wird.