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Amtsgericht Langen (1943/48-1973) (Bestand)
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Bestandsgeschichte: 1. Das Amtsgericht Langen
Das Amtsgericht Langen ist das jüngste Amtsgericht im Sprengel des Staatsarchivs Stade und geht auf die Amtsgerichte Geestemünde und Lehe zurück. Im Königreich Hannover wurden bis 1852 Justiz und Verwaltung auf der unteren Ebene von einer Dienststelle, dem Amt, wahrgenommen. Erst nachdem auch das Königreich Hannover Anschluß an die Gewaltenteilung gefunden hatte, kam es durch die seit 1848/50 vorbereitete große Verfassungs- und Verwaltungsreform mit Wirkung zum 1. Oktober 1852 zur Trennung von Justiz und Verwaltung. Anfänglich war der Sprengel des Amtsgerichts mit dem des jeweils gleichnamigen Amtes identisch. Aber schon 1859 wurde die zunächst große Zahl dieser Ämter und Amtsgerichte durch Aufhebung der kleinsten und deren Zusammenlegung zu größeren Einheiten erheblich reduziert.
Nachdem das Amtsgericht Lehe bereits 1852 eingerichtet worden war, wurde das Amtsgericht Geestemünde durch Verordnung vom 21.12.1864 (Hannov. Ges.Slg. 1864, S. 579) mit Wirkung zum 19. April 1865 geschaffen. Dabei mußte der Amtsgerichtsbezirk Lehe einen Teil seiner bisherigen Zuständigkeit, insbesondere den ehemals beverstädtischen Teil, an das neue Amtsgericht Geestemünde abgeben. Beide Amtsgerichts gehörten zum Gerichtsbezirk des Obergerichts bzw. Landgerichts Verden. Da bereits 1924 die Städte Lehe und Geestemünde zur Stadt Wesermünde vereinigt worden waren, lag nach dem Übergang Bremerhavens an Preußen 1939 auch eine Vereinigung der drei Amtsgerichtsbezirke nahe, diese erfolgte durch den Erlaß über die Änderung von Gerichtsbezirken vom 9. Oktober 1942 zum 1. Januar 1943, als Bremerhaven, Geestemünde und Lehe unter der neuen Bezeichnung Amtsgericht Wesermünde zusammengelegt wurden (RGBl. I 1942, S. 589 f.).
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Amtsgericht Wesermünde zunächst am 12. Juli 1945 wiedereröffnet. Durch die Verordnung Nr. 76 der britischen
Bestandsgeschichte: Militärregierung vom 31. Dezember 1945 und die US-Proklamation Nr. 3 mit Wirkung zum 1. Januar 1947 wurde die Stadt Wesermünde aus der Provinz Hannover herausgelöst, dem Land Bremen zugewiesen und in Bremerhaven umbenannt. Damit war auch das Amtsgericht Wesermünde bremisches Gericht geworden. Um die Einheitlichkeit von Verwaltungsbezirken und Gerichtsbezirken wiederherzustellen, errichtete das Land Niedersachsen durch die Verordnung über die Gerichte im Landkreis Wesermünde vom 30. Januar 1948 mit Wirkung zum 1. Februar 1948 ein Amtsgericht in Langen, dem der zum Land Niedersachsen gehörige Teil des bisherigen Sprengels des Amtsgerichts Wesermünde zugewiesen wurde. Gleichzeitig wurde das neue Amtsgericht gemeinsam mit den Amtsgerichten Dorum und Hagen dem Gerichtsbezirk des Landgerichts Stade zugewiesen (Nds. GVBl. Nr. 1/1948, S. 3)
Nach dem Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gericht vom 16. Juli 1962 umfaßte der Sprengel des Amtsgerichts Langen die Gemeinden Alfstedt, Altluneberg, Ankelohe, Appeln, Bederkesa, Beverstedt, Bexhövede, Bramel, Debstedt, Donnern, Drangstedt, Düring, Elmlohe, Fickmühlen, Fleeste, Flögeln, Frelsdorf, Freschluneberg, Geestenseth, Großenhain, Hainmühlen, Heerstedt, Hetthorn, Holte, Hymendorf, Köhlen, Kührstedt, Langen, Lanhausen, Laven, Lintig, Loxstedt, Marschkamp, Meckelstedt, Nesse, Osterndorf, Ringstedt, Schiffdorf, Sellstedt, Sievern, Spaden, Stinstedt, Stotel, Stubben, Wehdel, Wehden, Wehldorf, Wellen, Westerbeverstedt und Wollingst, sämtlich im Landkreis Wesermünde gelegen.
Die Aufhebung zahlreicher Amtsgerichte zu Beginn der 1970er Jahre hatte dann zur Folge, daß der Sprengel des Amtsgerichts Langen zunächst nach der Aufhebung des Amtsgerichts Dorum durch das Zweite Gesetz zur Aufhebung kleiner Amtsgerichte vom 7. März 1973 erweitert wurde. Nunmehr umfaßte der Gerichtsbezirk die Gemeinden Appeln, Bederkesa,
Bestandsgeschichte: Beverstedt, Bexhövede, Bramel, Cappel, Debstedt, Donnern, Dorum, Drangstedt, Düring, Elmlohe, Fickmühlen, Fleeste, Flögeln, Frelsdorf, Geestenseth, Großenhain, Hainmühlen, Heerstedt, Holßel, Holte, Hymendorf, Imsum, Köhlen, Krempel, Kührstedt, Langen, Lanhausen, Laven, Lintig, Loxstedt, Lunestedt, Meckelstedt, Midlum, Misselwarden, Mulsum, Nesse, Neuenwalde, Nordholz, Padingbüttel, Ringstedt, Schiffdorf, Sellstedt, Sievern, Spaden, Spieka, Stinstedt, Stotel, Stubben, Wehdel, Wehden, Wellen Wollingst und Wremen (Nds. GVBl. Nr. 9/1973, S. 61 ff.).
Bereits im darauffolgenden Jahr wurde der Gerichtssprengel durch die im Dritten Gesetz zur Aufhebung kleinerer Amtsgerichte vom 20. Februar 1974 verfügte Aufhebung des Amtsgerichts Hagen abermals vergrößert und umfaßt seitdem die Gemeinden Appeln, Bederkesa, Beverstedt, Bokel, Cappel, Dorum, Drangstedt, Elmlohe, Flögeln, Frelsdorf, Heerstedt, Hollen, Kirchwistedt, Köhlen, Kührstedt, Langen, Lintig, Loxstedt, Lunestedt, Midlum, Missewarden, Mulsum, Nordholz, Padingbüttel, Ringstedt, Schiffdorf, Stubben und Wremen (Nds. GVBl. Nr. 7/1974, S. 119 ff.).
Mit dem Sechsten Gesetz zur Neugliederung der Gerichte im Anschluß an die kommunale Gebietsreform vom 17.6.1982 wurde schließlich der Süden des Gerichtsbezirks in Übereinstimmung mit der Grenze zum Kreis Osterholz gebracht, so daß vom 1.1.1983 an die zwischenzeitlich zum Amtsgerichtsbezirk Osterholz-Scharmbeck gehörenden Gemeinden Bramstedt, Driftsethe, Hagen im Bremischen, Sandstedt, Uthlede und Wulsbüttel aus dem früheren Amtsgerichtsbezirk Hagen ebenfalls vom Amtsgericht Langen betreut werden (Nds. GVBl. 1982, S. 196-201).
2. Zur Geschichte des Bestandes
Während der Zuständigkeit des Staatsarchivs Hannover für den Regierungsbezirk Stade (bis 1959) sind keine Aktenabgaben des Amtsgerichts Langen erfolgt. Die erste Abgabe des Amtsgerichts Langen an das Staatsarchiv
Bestandsgeschichte: Stade erfolgte im Jahr 1969 (acc. 18/69). Hier wurden die seitdem vom Staatsarchiv übernommenen Akten zunächst im Bestand Rep. 72/172 Langen abgelegt.
Gemäß der geschilderten verwaltungsgeschichtlichen Entwicklung mußte die endgültige Bestandsbildung für die Überlieferung des Amtsgerichts Langen und seiner Vorgänger in Übereinstimmung mit den dafür maßgeblichen Jahren 1973/74 erfolgen. Seit Beginn der 1990er Jahre wurde - zum einen wegen der veränderten Gerichtslandschaft, zum anderen bedingt durch die Erweiterung des Sprengels des Staatsarchivs Stade auf den neuen Regierungsbezirk Lüneburg zum 1. Februar 1978 - neben der alten Beständegruppe Rep. 72/172 (Amtsgerichte) eine neue Beständegruppe Rep. 272 (Amtsgerichte ab 1974/78) eingerichtet. Trotz des erst wenige Jahrzehnte zurückliegenden Gründungsdatums des Amtsgerichts wurde daher der im Staatsarchiv zunächst gebildete Bestand Rep. 72/172 Langen, der die seit 1948 entstandene archivwürdige Überlieferung einschließlich einer kleinen Zahl von in Langen fortgeführter Akten der Vorgängergerichte Wesermünde bzw. Lehe und Geestemünde enthielt, mit dem Jahr 1973 geschlossen.
Mit diesem bzw. dem folgenden Jahr 1974 enden zwangsläufig auch die Bestände der aufgelösten Amtsgerichte Dorum (Rep. 72/172 Dorum) und Hagen (Rep. 72/172 Hagen). Für das seit 1973 in der nunmehr vergrößerten Zuständigkeit des Amtsgerichts Langen entstandene archivwürdige Schriftgut wurde ein neuer Bestand gebildet. Die über das genannte Stichjahr 1973 nennenswert fortgeführte bzw. seitdem entstandene Überlieferung des Amtsgerichts Langen ist nunmehr im Bestand 272 Langen zu finden, die aus der Zeit davor in den Beständen Rep. 72/172 Langen, Rep. 72/172 Dorum und Rep. 72/172 Hagen.
Die archivische Erschließung des Bestandes Rep. 72/172 Langen erfolgte in den Jahren 2003/04. Die Aktentitelaufnahme und deren Eingabe in die EDV wurde unter
Bestandsgeschichte: Anleitung des Unterzeichners durch den Praktikanten Jens Kurt und durch die Archivangestellte Dörte Bolz sowie durch den Unterzeichner selbst vorgenommen. In seiner derzeitigen Gestalt umfaßt der Bestand Rep. 72/172 Langen 265 Akten (= 5,7 lfdm.) aus der Zeit von 1902 bis 1991. Ergänzend sind zu konsultieren die Bestände Rep. 72/172 Lehe (Amtsgericht Lehe bis 1942), Rep. 72/172 Geestemünde (Amtsgericht Geestemünde 1865-1942), Rep. 72/172 Dorum (Amtsgericht Dorum bis 1973) und Rep. 72/172 Hagen (Amtsgericht Hagen bis 1974) sowie Rep. 272 Langen (Amtsgericht Langen ab 1974).
Stade, den 14. Dezember 2004 Dr. Christian
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
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Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.