Albrecht von Rinderbach, Bürger zu Hall, bekundet das Eheversprechen zwischen seinem Sohn Konrad mit Anna, Tochter des Heinrich Eberhart, Bürger zu Hall, und sagt dem Paar 600 Gulden rheinisch Zugeld zu, das bei Vollzug der Ehe fällig wird. Die Ehe soll in den nächsten vier Jahren geschlossen werden. Stirbt einer der Partner in dieser Zeit, wird die Zusage hinfällig.