Jakob Schmid aus Herrenberg und Ulrich Coblentz, beide seßhaft zu Sulz, und Baltus Fölmlin zu Effringen, wegen strafbarer Handlungen zu Wildberg gef., jedoch auf Fürbitten wieder freigel., schwören U. und geloben, fortan offene Zechen zu meiden. Baltus Fölmlin verspricht für sich noch besonders, künftig außer einem Brotmesser keine Wehr mehr zu tragen. Rv.: 'Es ist Jakob Schmid auf sein Wohlhalten von Herrn Wolf und und dem Keller in die offenen Zechen zu gehen erlaubt'.