Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Schulräte und Inspektionen (Bestand)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Tektonik >> TERRITORIALÜBERLIEFERUNGEN, PROVINZIAL- UND LOKALBEHÖRDEN >> Posen >> Verwaltung und Rechtssprechung bis 1920 >> Schulverwaltung
Laufzeit: 1881 - 1922
Findmittel: Datenbank; Sammelfindbuch, 1 Bd.
Vorwort
Behördengeschichte
Die organisatorische Neuordnung des Unterrichtswesen, wie sie der preußische Staat nach 1815 vornahm, führte dazu, dass für das höhere Schulwesen (gelehrte Schulen, Gymnasien, Schullehrerseminare, später auch Realschulen, Progymnasien und höhere Bürgerschulen) und das niedere Schulwesen zwei unterschiedliche Aufsichtsbehörden in den Provinzen geschaffen wurden. Das höhere Schulwesen unterstand dem Provinzialschulkollegium, einer nachgeordneten Behörde des Oberpräsidiums, das niedere Schulwesen der Regierung, genauer gesagt, deren Abteilung (II) für Kirchen- und Schulwesen.
Dabei wurde die unmittelbare Aufsicht über die niederen Schulen im Auftrage der Regierung durch die ihr angehörigen technischen Räte, die Regierungs- und Schulräte, als Kommissare der Regierung und ständig durch die Ortsschulinspektionen ausgeübt. Mit ihnen waren ursprünglich die Ortsgeistlichen und in den Schulinspektionsbezirken die (evangelischen) Superintendenten bzw. (katholischen) Dekane beauftragt. Die Neuregelung der Schulaufsicht durch das Gesetz vom 11. März 1872 bestimmte, dass der Ernennung der Lokal- und Kreisschulinspektoren und die Abgrenzung ihrer Bezirke allein dem Staat zustehe, dass also die Schulinspektion nicht mehr ein Bestandteil des geistlichen Amtes sei, sondern im Falle der Übertragung an einen Geistlichen ein jederzeit entziehbares Nebenamt.
Die vorstehend beschriebene Verwaltungsorganisation galt in der Provinz Posen bis zu ihrer Abtretung an Polen auf Grund des Versailler Vertrages 1919. Dem Oberpräsidenten unterstanden die Regierungen zu Posen und zu Bromberg. 1914 gehörten zum Ressort der Regierung Posen 50 Kreisschulinspektionen (keine im Nebenamt). Ihre Zahl war in den voraufgegangenen Jahrzehnten leicht gestiegen, da an manchen Orten, z.B. Posen, Bromberg, Schildberg, Koschmin, zwei Inspektionen mit unterschiedlicher regionaler Zuständigkeit eingerichtet worden waren.
Bestandsgeschichte
Die Überlieferung der Kreisschulinspektionen der Provinz Posen im Geheimen Staatsarchiv ist mit 102 Nummern nur sehr gering. Sie umfasst ausschließlich Personalakten von Lehrern. Die älteste Akte setzt mit dem Jahre 1881 ein. Der größere Teil der Akten stammt aus den ersten beiden Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts. Sehr viele reichen bis 1918, 1919 oder 1920, d. h. bis zum Ende der preußischen Herrschaft in Posen. Manche enthalten zum Schluss noch einen bereits von der polnischen Verwaltung ausgegebenen Personalbogen oder ein Schreiben über die Entlassung aus dem polnischen Staatsverband. Es sind 14 Kreisschulinspektionen vertreten, vier aus dem Bereich der Regierung Bromberg - Bromberg, Gnesen, Wongrowitz und Znin -, zehn aus dem Bereich der Regierung Posen - Adelnau, Jutroschin, Kempen, Koschmin, Krotoschin, Neutomischel, Ostrowo, Samter, Schildberg, Storchennest. Die Überlieferung zu einzelnen Inspektionen ist sehr unterschiedlich umfangreich. Eine größere Anzahl von Akten liegt vor für Adelnau (12), Koschmin (22), Krotoschin (15), Ostrowo (19) und Schildberg (24), während fast alle anderen nur mit einem einzigen Aktenband belegt sind.
Dabei ist zu beachten, dass für die Zuordung der Personalakten zu den einzelnen Kreisschulinspektionen der Gesichtspunkt der Schlussprovenienz ausschlaggebend ist, d.h. die Personalakte ist der Behörde zugewiesen worden, bei der sie zuletzt bearbeitet worden ist und Zugang an Einzelvorgängen erfahren hat. Da die Personalakten bei Versetzung der betroffenen Personen mitgewandert sind, hat die personalbearbeitende Inspektion im Laufe der Jahre und Jahrzehnte bei vielen Lehrern gewechselt.
IV
Die Anordnung der Akten richtet sich zunächst nach den alphabetisch aneinander gereihten Kreisschulinspektionen. Bei zwei an einem Ort - so Koschmin I und II, Schildberg I und II - ist
allerdings auf diese Untergliederung verzichtet worden, da die zweite Inspektion teilweise erst
nach Ende der Laufzeit mancher Aktenbände geschaffen worden ist und somit eine Dreiergruppe hätte eingerichtet werden müssen, angesichts der wenigen Akten eine unnötige Komplizierung. Innerhalb der einzelnen Inspektionen folgen die Akten in alphabetischer Namenfolge aufeinander. Angegeben wird neben Vor- und Nachnamen das Geburtsdatum und - sofern ermittelbar - das Todesdatum sowie die letzte Dienststellung, die der Betroffene eingenomen hat; frühere Dienstorte und einzelne Laufbahnstationen sind nicht berücksichtigt.
Die Akten sind dem Geheimen Staatsarchiv vom Pädagogischen Zentrum Berlin, dem Nachfolger der Auskunftsstelle (bzw. ab 1936) Reichsstelle für Schulwesen, zusammen mit der 1974/81 überlassenen Überlieferung der preußischen Lehrerseminare (jetzt: GStA PK, I. HA Rep. 76 Seminare. Preußische Lehrerbildungsanstalten) übergeben worden. Die hier verzeichneten Aktenbände befanden sich unter einer großen Zahl von Lehrerpersonalakten aus den preußischen Provinzen Posen und Westpreußen, die erst im Laufe der Verzeichnungsarbeiten nach Provinzen aufgeteilt und zu eigenen Archivbeständen formiert worden sind. Die in der Spalte Altsignatur vermerkten Zahlen dürften auf eine Durchnummerierung sämtlicher Personalakten aus Westpreußen und Posen in der Auskunftsstelle für Schulwesen zurückgehen. Alte Behördensignaturen finden sich nur bei den Inspektionen Ostrowo und Schildberg. Die Auskunftsstelle wird die Akten der Kreisschulinspektionen auf demselben Wege wie die der Provinzialschulkollegien Posen und Danzig erhalten haben: Diese waren nach dem I. Weltkrieg zunächst vom Provinzialschulkollegium Berlin als Abwicklungsstelle übernommen und von diesem später als Auskunftsstelle abgegeben worden.
Verzeichnung und Bestandsbearbeitung
Die aufgeführten Akten sind im September 1991 von der Praktikantin Eva-Maria Strunden verzeichnet worden. Die Findbucheinleitung hat Archivoberrat Dr. Klaus Neitmann im Juli 1992 verfasst.
Der Bestand hat einen Umfang von 1,2 lfm und eine Laufzeit von 1881 bis 1922.
Mit der Migration des Bestandes in die Augiasdatenbank im September/Oktober 2005 war neben der Überprüfung und Korrektur der Bestandsangaben gleichzeitig eine nachträgliche Neuaufnahme einer Klassifikation nach dem Dezimalsystem durch die Unterzeichnende verbunden. Außerdem wurde ein Orts-, Personen- und Sachindex erarbeitet.
Als Ergebnis dieser Arbeiten liegt im Dezember 2005 ein aktueller Datenbankausdruck, ein Findbuch, 1 Bd., vor.
In den Monaten Januar/Februar 2006 werden als Abschluss die magazintechnischen Arbeiten durchgeführt: Anbringen des Signaturschildes (Etikett), Einkleben des Benutzungsblattes, Austausch der Aktenmappen sowie Einlagern der VE in Archivkartons und Anbringen der Kartonschilder.
Als Bestell- und Zitierweisen gilt folgendes:
Zu bestellen: XVI. HA, Rep. 66,
Zu zitieren: GStA PK, XVI. HA Posen, Rep. 66 Schulräte und Inspektionen (),
Letzte vergebene Nr.: [102]
Berlin, 28. Dezember 2005
Hausner (Archivangestellte)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.