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Elsbeth Mäsrin, Bürgerin zu Niedernhall (Nidern Hale), bekundet, daß sie mit Genehmigung des dortigen Gerichts und Rats mit Guardian Martin und dem Konvent der Barfüßer zu Hall folgenden Vertrag geschlossen hat: Sie erhält auf Lebenszeit Wohnrecht im Hause der Barfüßer zu Niedernhall, übernimmt dafür unter Verwendung der an das Haus fallenden Zinsen die bauliche Instandhaltung des Hauses nach dem Spruch des dortigen Schultheißen Hans Ramung und der dortigen Bürger Christian (Cristan) Schäffler und Konz Apel, verpflichtet sich, die beste Kammer den Konventherren freizuhalten, hinterlegte Lebensmittel zu pflegen, die Brüder auf deren Kosten zu beköstigen, deren Bettzeug sauber zu halten und ihnen zum Seelenheil der Ausstellerin ein langes Kopfkissen (ein langer haupt pfülwe), ein Kissen und zwei Leinwandtücher (lilach) zu hinterlassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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