Der Würzburger Domvikar Peter Eckhart, die Edelknechte Wilhelm von Stettenberg, gesessen zu Tauberbischofsheim, und Wilhelm von Klepsau (Clepsheim), gesessen zu Klepsau, sowie der Würzburger Bürger Siegfried Fischlein beurkunden: Vor ihnen wurden Streitigkeiten zwischen Abt Gerhard [Klinkhart] und dem Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg auf der einen Seite sowie Eitel Martin und seiner Ehefrau Anna, geborene von Adelsheim (Alentzheim), auf der anderen Seite beigelegt. Wegen der zwischen ihnen strittigen Abgaben zu Veitshöchheim haben die elf ältesten Bewohner des Dorfes ausgesagt, dass ein Wiesgarten, der Nonnengarten genannt wird und sich im Besitz des Eitel Martin befindet, dem Kloster zinspflichtig ist. Eitel Martin und seine Ehefrau sollen davon dem Kloster einen festgelegten Zins entrichten. Nach ihrem Tod müssen sich aber die nachfolgenden Besitzer mit dem Kloster erneut wegen der Höhe des Zinses einigen. Wegen der von dem Gericht zu Veitshöchheim festgelegten Strafgefälle haben die Gerichtsschöffen dort erklärt, dass die im Gericht für Straftaten auf sämtlichen Gütern im Dorf, also auch auf den Gütern des Eitel Martein und seiner Ehefrau, verhängten Bußen an das Kloster St. Stephan fallen. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung dieser Regelungen. Der geben ist 1425 an dem nechsten mitwochen vor vnser liben Frawen tag Lichtmeß. Aussteller: Peter Eckhart, Wilhelm von Stettenberg, Wilhelm von Klepsau und Siegfried Fischlein. Empfänger: Kloster St. Stephan