Hans von Dapfa, B. zu Nürtingen, wegen nächtlichen Gotteslästerns und Fluchens auf der Gasse in betrunkenem Zustand gemäß der Landesordnung einige Tage zu Nürtingen gef., jedoch in Ansehung, dass er ein "harter arbeiter" sei und auf Fürbitte des Gerichts zu Nürtingen freigelassen unter der Bedingung, künftig dergleichen leichtfertige Trinkerei und Gotteslästerung zu unterlassen, schwört U.