Prozess der 5 Grafen Löwenstein gegen Graf Wilhelm Heinrich, durch dessen Verschulden die gräfliche Regierung nicht mehr handlungsfähig ist. Auf kaiserlichen Befehl soll künftig unter den gräflichen Brüdern die Mehrheit entscheiden. Der Fürst zu Löwenstein soll sein möglichstes zur Wiederherstellung der Einigkeit tun und dem Kaiser binnen 2 Monaten berichten. Außerdem soll er dafür sorgen, dass er nur mit dem gemeinschaftlichen Keller und Zöllner Hellmuth den Zoll erhebt und sich der Keller Nusch des Grafen Wilhelm Heinrich nicht in Zollsachen einmischt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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