Die Richter, Ratmannen und alle Bürger von Speyer beurkunden, dass in ihrer Gegenwart ihre Mitbürgerin Gudda, die Witwe Werners von Rorhaus (Rorhus), mit Abt Hildebrand und Konvent von Maulbronn (Mulenbrunen) wegen des Hofs der Mergard bei St. Johann in der Weise übereingekommen ist, dass Gudda von den Zinsen, die sie und ihre Kinder von ihrem Vater Heinrich an der Ecke (an der Eken) und ihrem Mann her an den Konvent zu fordern hatten, 6 Pfund Heller jährlich nachgelassen hat, wogegen Abt und Konvent ihr und ihren Kindern den genannten Hof zu beständigem Besitz gegen einen Jahreszins von 28 Speyrer Pfennigen überlassen haben. Für die Kinder bürgen ihre Mutter und ihre Vormünder, die Geschwister Johann und Bertha von Rorhaus.