Nachdem Endris Jörg zu Rappoltshofen gegen einmalige Zahlung von 50 fl rh durch Margarethe Burkhart zu Schwäbisch Hall, Witwe des Leonhard Flurhay, genannt Huss, etliche Güter in Rappoltshofen zu Erblehen empfangen hat, gelobt dieser die Beachtung seiner Pächterpflichten (pfleglicher Umgang mit den Liegenschaften, Unterlassung eigenmächtiger Verkäufe, termingerechte Gülten-Entrichtung, Respektierung des von der Eigentümerin bestimmten Gerichtsstandes etc.).