Kaiser Friedrich III. schreibt seinem lieben Oheim Kurfürst Philipp von der Pfalz, dass er ihn mehrmals unter Androhung der Entsetzung aus seinen Regalien, Privilegien, Reichslehen sowie einer Pön von 100 Mark lötigen Goldes geboten hat, die Stadt Köln an ihrem Zoll unbeirrt zu lassen, den der Kaiser ihr wegen erheblicher Ausgaben, die sie zum Wohle des Reiches und der Deutschen Nation beim Widerstand gegen Herzog Karl von Burgund und dessen "gewaltigen furnemen" aufgewendet hatte, bewilligt hat. Dies hätte auch Kurfürst Philipp und den anderen rheinischen Kurfürsten zu ihrer Rettung und Bewahrung gereicht. Der Kaiser hat Kurfürst Philipp mehrfach geboten, das Vorgehen gegen Köln einzustellen, ihre Kaufleute mitsamt Waren von der Frankfurter Messe und anderen durch die Gebiete sicher wandeln zu lassen und nach altem Herkommen zu geleiten. Der Pfalzgraf habe dergleichen verachtet und selbst neue Satzungen und Zollstätten unbefugt aufgerichtet, dazu dem Kaiser ein "schympfflich schrifft" zugesandt. Darin habe der Pfalzgraf einen Rechtsaustrag mit Kommissaren nach seinem Gefallen gewiesen, wobei die Sache doch an das Reich gehöre, weswegen es von etlichen für unrechtmäßig und gegen die Gelübde und Eide der Untertanen erachtet werde. Einem solchen Austrag will der Kaiser in keinem Fall zustimmen und gebietet Kurfürst Philipp erneut, seine unbilligen Handlungen unverzüglich einzustellen, den Rheinstrom offen und frei zu lassen, die Kölner wandeln zu lassen und sie zu geleiten. Bei Zuwiderhandlung will Kaiser Friedrich seinem Kammerprokurator die Vollstreckung der angedrohten Strafen und Bußen befehlen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...