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Die sämmtlichen Schöffen (schabini) und Rathmänner (consules) der Stadt Helmstedt thun kund und bekennen, daß der Streit beigelegt worden, welchen der Convent der Kirche St. Lutgeri mit Conebert de Wegersleve, Ihrem Mitbürger, wegen einer Geldsumme geführt habe, die der Letztere während der zwei Jahre, in welchen er Procurator des Conventes gewesen, in Geschäften für die Kirche ausgegeben zu haben behauptet. Demnach habe der genannte Conebert und dessen Erben in Ihrer Gegenwart versprochen, daß sie, in huius debiti farcina vel alia manuum injectione violenta, künftig weder den Convent noch die Kirche desselben anfeinden wollen, und zwar nach dem Rath verständiger Männer, nämlich des Herrn G(erhardi), Pleban, R(udolphi) militis dicti de Bondestede, und Th(iderici), Procurators des Herrn Abtes, welche, unter Ihrer Vermittelung das durch teufelische Einflüsterungen gesäete Unkraut der Zwietracht mit der Wurzel ausgerottet haben. Zu mehrerer Bekräftigung dieser Handlung sei es Ihnen ersprießlich erschienen, Ihre Namen dem gegenwärtigen Documente hinzuzufügen, damit, wenn sie mit Ihren Vätern eingeschlafen, die Nachwelt wisse, daß Sie als Zeugen bei obiger Versönung gewesen; nämlich: Joahnnes B filius, Johannes de Bernestorp, Joh Verwerus, Hermannus Longus, Hilleboldus, Olricus de Warmestorp, Hermannus der Sohn des Zacharias, Beteko Wlfrode, Fridericus Mule, Theodericus de Ekenstede, Erenbertus Schuster, Jordanus Präfect, Thitmarus Longus, Wedego, Johannes de Papenrode und mehrere Andere. Auch haben Sie diese Schrift mit Ihrem und des Herrn Plebans Siegel bekräftigen lassen. - Dat. Helmenstat anno domini 1271. XIII Kal. Januarii, vigilia Thomae.- (Die zwei angehängt gewesenen Siegel sind abgefallen.)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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