Die sämmtlichen Schöffen (schabini) und Rathmänner (consules) der
Stadt Helmstedt thun kund und bekennen, daß der Streit beigelegt worden,
welchen der Convent der Kirche St. Lutgeri mit Conebert de Wegersleve, Ihrem
Mitbürger, wegen einer Geldsumme geführt habe, die der Letztere während der
zwei Jahre, in welchen er Procurator des Conventes gewesen, in Geschäften
für die Kirche ausgegeben zu haben behauptet. Demnach habe der genannte
Conebert und dessen Erben in Ihrer Gegenwart versprochen, daß sie, in huius
debiti farcina vel alia manuum injectione violenta, künftig weder den
Convent noch die Kirche desselben anfeinden wollen, und zwar nach dem Rath
verständiger Männer, nämlich des Herrn G(erhardi), Pleban, R(udolphi)
militis dicti de Bondestede, und Th(iderici), Procurators des Herrn Abtes,
welche, unter Ihrer Vermittelung das durch teufelische Einflüsterungen
gesäete Unkraut der Zwietracht mit der Wurzel ausgerottet haben. Zu mehrerer
Bekräftigung dieser Handlung sei es Ihnen ersprießlich erschienen, Ihre
Namen dem gegenwärtigen Documente hinzuzufügen, damit, wenn sie mit Ihren
Vätern eingeschlafen, die Nachwelt wisse, daß Sie als Zeugen bei obiger
Versönung gewesen; nämlich: Joahnnes B filius, Johannes de Bernestorp, Joh
Verwerus, Hermannus Longus, Hilleboldus, Olricus de Warmestorp, Hermannus
der Sohn des Zacharias, Beteko Wlfrode, Fridericus Mule, Theodericus de
Ekenstede, Erenbertus Schuster, Jordanus Präfect, Thitmarus Longus, Wedego,
Johannes de Papenrode und mehrere Andere. Auch haben Sie diese Schrift mit
Ihrem und des Herrn Plebans Siegel bekräftigen lassen. - Dat. Helmenstat
anno domini 1271. XIII Kal. Januarii, vigilia Thomae.- (Die zwei angehängt
gewesenen Siegel sind abgefallen.)