Magdalena geborene Claus, die Witwe des Markus Neubronner, errichtet ihr Testament. Sie stiftet zunächst letztwillig ein Kapital von 2500 Gulden, das von ihren Schwiegersöhnen verwaltet werden soll. Von den davon gefallenden Erträgen erhält jeder der sechs Prediger im Ulmer Münster jährlich 8 Gulden und die zwei Prediger im Heiliggeistspital [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] jeder 6 Gulden. An die lateinische Schule in Ulm gehen jährlich 30 Gulden für ihren Unterhalt. Für arme Predigerwitwen oder vertriebene evangelische Prediger, die sich in Ulm aufhalten, sollen jährlich 10 Gulden aufgewendet werden. 25 Gulden sind jedes Jahr im Funden- [abgegangen, Bereich Turmgasse 8-13, Zeughausgasse 1] und Seelhaus [abgegangen, Bereich Griesbadgasse 17/Seelengraben 30-32] sowie im Heiliggeistspital unter den Bedürftigen zu verteilen. Danach gehen aus ihrer Hinterlassenschaft je 100 Gulden an die Kaufleute- und Krämerzunft. Ihr Haus in Ulm in der Langen Gasse [aufgegangen in der Neuen Straße] fällt an ihre Enkel Markus und Anton Schermar, wobei aber nach ihrem Tod ihrer Tochter Magdalena Schleicher dort ein mietfreies Wohnrecht für ein oder zwei Jahre zusteht. Sollten ihre Enkel vor ihr sterben oder das Haus nicht behalten wollen, dann fällt es an ihre anderen Erben. An ihre Tochter Magdalena und deren Ehemann Albrecht Schleicher fallen außerdem ihr 1613 erkauftes Haus neben ihrem Wohnhaus und ein Garten vor dem Herdbruckertor [abgegangen, Donaustraße, Bereich östlich von Herdbruckerstraße 30, Lagerbuch Nr. 3/1] im Werd. Zudem erhält ihre Tochter die zwei Selden in Gannertshofen [Gde. Buch/Lkr. Neu-Ulm] und Attenhofen ("Ottenhofen") [Stadt Weißenhorn/Lkr. Neu-Ulm]. Der gesamte Rest ihrer Hinterlassenschaft geht in drei gleichen Teilen an ihre Tochter Cordula, die Ehefrau des Samuel Kiechel, an ihre Tochter Magdalena Schleicher und deren Ehemann Albrecht sowie an die zwei Söhne ihrer verstorbenen Tochter Johanna Markus und Anton Schermar. Die Testamentarin behält sich das Recht vor, ihr Testament zu ergänzen, einzelne Bestimmungen zu ändern oder es ganz zu verwerfen.