Georg Widmann, Notar, bekundet: In der Abtstube zu Comburg haben Abt Wilhelm [Egen] von Murrhardt und Pfarrer Johannes Vischer zu Sankt Katharina in Hall versprochen, die zwischen ihnen am 9. Dez. 1472 im Minoritenkloster zu Hall getroffene Vereinbarung zu halten. Danach soll der zur Katharinenkirche gehörige Groß- und Kleinzehnt zwischen beiden Parteien geteilt werden. Die Gerichtskosten trägt jeder Teil selbst. Die Vereinbarung über den Zehnten soll von dem Bischof zu Würzburg bestätigt werden. Geschieht das nicht, gelten die vor Gericht erlangten Rechte.