Erzbischof Konrad von Köln, Erzkanzler für Italien, den Plebanen der Stadt Essen (oppidi Asnidensis) und den übrigen Rektoren der Kirchen im Dekanat Essen: Er befiehlt ihnen, die Boten des Stiftes gnädig aufzunehmen und ihnen in ihren Kirchen einen Platz einzuräumen, an dem sie die Gläubigen um ein Almosen für den Wiederaufbau des altersschwachen und verfallenden Münsters bitten können, verbietet, binnen zwei Jahren ohne Zustimmung des Konv-ents weitere Bittsteller (petitores) anzunehmen und gew-ährt allen, die innerhalb der Stadt den Priestern folg-en, die den Leib des Herrn zu den Kranken tragen, 5 Tage, außerhalb der Stadt 10 Tage Ablass, denen, die beim Bau der Kirche helfen, aber 40 Tage für vergessene Sünden (peccata oblita), gebrochene Versprechen (vota fractura), Beleidigungen der Eltern mit Ausnahme von Tätlichkeiten (offensas patrum et matrum sine manuum iniectione violenta) und unüberlegte Schwüre oder Flüche (iuramenta, quae non ex deliberatione animi, sed furore fiunt), wenn sie Reue empfinden. Datum Colonie a.d. 1246 in vigilia beatorum Symonis et lude apostolorum.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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