Kurfürst Philipp von der Pfalz schlichtet den Streit zwischen dem Deutschmeister Reinhard von Neipperg als Vertreter der Hofleute des Ordens auf zwei Höfen in Oppenau einerseits und Schultheiß, Gericht und Gemeinde zu Oppenau anderserseits folgendermaßen: Die Güter der beiden Höfe bleiben frei von Bede, Steuer, Schatzung oder anderen Bürden, außer wenn die Pfalzgrafen dorthin reisen oder gegen Feinde vorgehen; das Vieh wird für jeden Hof auf 12 Zugpferde, 13 Stück Rindvieh, 25 Schafe und 36 Schweine beschränkt; für davon geborenes Jungvieh für darüberhinaus gehendem Vieh gelten die gleichen Regelungen wie für die übrigen Einwohner; die Hofleute haben das Allmendegeld zu zahlen und gehören in das Gericht der Gemeinde zu Oppenau.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...