Zwischen Philipp Dietrich Speth von Zwiefalten zu Hettingen und Gammertingen und dem Wilhelm Dietrich Speth von und zu Zwiefalten dem Markt wird durch den Unterhändler Ulrich Vischer, Schultheiß zu Veringen an der Lauchert, ein Vergleich aufgestellt: 1) Der "Mißverstand" zwischen den Parteien soll aufgehoben sein 2) Herr Jakob Memminger, Pfarrer zu Zwiefalten dem Markt, soll dem Junker Wilhelm Dietrich Speth die priesterlichen Dienste nicht verweigern 3) Hans Vischer, gewesener Schulheiß zu Hettingen, jetzt wohnhaft zu Zwiefalten dem Markt, war durch seine Mißhandlung des Philipp Dietrich Speth einer Geldstrafe verfallen, die ihm aber auf die Fürsprache des Wilhelm Dietrich Speth erlassen wurde. Hans Vischer darf ungehindert mit seinem Hab und Gut von Hettingen abziehen und soll in Zukunft Wilhelm Dietrich Speth Gehorsam und Dienste leisten. Doch seine Kinder aus seiner Ehe mit der verstorbenen Katharina Faulerin bleiben weiterhin in der Leibeigenschaft Philipp Dietrich Speths