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Schultheiß und Richter zu Herrenberg urteilen auf Klage des Hans Metzger von Entringen auf dem Bebenhäuser Hof zu Herrenberg gegen Auberlin Rumetsch von da wegen Schmähreden.
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Schultheiß und Richter zu Herrenberg urteilen auf Klage des Hans Metzger von Entringen auf dem Bebenhäuser Hof zu Herrenberg gegen Auberlin Rumetsch von da wegen Schmähreden.