Christoph Herzog zu Württemberg beurkundet, dass in dem Streit zwischen Christoph und Heinrich zu Limpurg zugleich im Namen der Schenken Albrecht und Hans zu Limpurg ihrer Gebr. und den württ. Rentkammerräten und dem Untervogt zu Schorndorf wegen der niedergerichtlichen Obrigkeit zu Schnait, der Landhofmeister, Kanzler und Räte diesen Streit dahin entschieden haben, dass sie im Flecken Schnait einen gemeinsamen Schultheißen und ein gemeinsames Gericht aufrichten. Im Vogtgericht sollen die württ. Amtleute den Stab allein halten, doch können die Herrn von Limpurg dabei sein. Große und kleine Frevel der niedergerichtlichen Obrigkeit sollen beiden Teilen je zur Hälfte zukommen. Die Herrn von Limpurg sollen die halbe niedergerichtliche Obrigkeit vom Herzogtum Württemberg zu Mannlehen tragen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...