Hans Ott von Dettingen Schloßberg, flüchtig aus dem Land ausgetreten, weil er sich vom rechten christlichen Glauben hatte abbringen lassen und auf seinem Irrtum beharrte, jedoch auf Fürbitte seines Herrn zu Köln und anderer Personen, auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass er nicht gepredigt und niemand zum Abfall vom Glauben zu bewegen versucht hat, begnadigt und wieder eingelassen, obwohl er nach geltendem Recht und insbesondere gemäß dem Speyerer Reichstagsabschied hätte hart bestraft werden können, verspricht, dem hergebrachten Glauben bis an sein Lebensende treu zu bleiben, sich künftig wohl zu verhalten, jeden Umgang mit Abtrünnigen zu vermeiden, und schwört U.