Leibeigenschaftsrevers der Gebrüder Kunz und Heinz Bürklin von Weil im Schönbuch (Wil im Schainbuch) gegenüber dem Kloster Bebenhausen, dass sie sich auf des Klosters Mahnung jederzeit stellen, nirgends ein Bürgerrecht suchen, auch ohne des Klosters Willen als Witwer nicht wieder heiraten werden