Johann Casimir Pfalzgraf bei Rhein, Administrator der Kurpfalz, verleiht nach dem Tod seines Bruders Pfalzgraf Ludwig (VI.) als Vormund von dessen minderjährigem Sohn Friedrich (IV.) Georg Dieterich vom Brandt (Prandt) zu Bodenstein (Podenstein) und Georg von Thierling zu Dielstein und Traubenbach als Vormündern von Hans Georg, einziger Sohn von Eitel David Hofer zum Lobenstein, das im kurpfälzischen Amt Wetterfeld gelegene Schloß Lobenstein samt Zubehör, an dem ihm das Öffnungsrecht zusteht, zu rechtem Lehen, so wie es Hans und Dietrich Hofer am 3. Mai 1470 zu Lehen aufgetragen hatten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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