Sperrung der Neckarflöße im fürstlichen Muri'schen Territorium und durch adelig Bubenhofische Beamte zu Glatt und Beinstetten sowie der österreichischen Regierung zu Rottenburg, wie auch den durch Wolkenbruch an dem auf der Fahrt befindlichen gewesenen Flößen verursachten Schaden, sowie die von den Schiffern prätendierte Indemnisation