Bischof Ludwig von Speyer und Reinhard von Neipperg, ehemaliger Deutschmeister, bekunden, dass lange Zeit Irrung zwischen Priesterschaft, Edlen und Gemeinde zu Dürkheim (Dorkeim) einerseits und den drei Gemeinden zu Kallstadt, Ungstein und Pfeffingen um einen Bezirk bestanden hatte, den die von Dürkheim für ihre Gemarkung "umbgangen" haben und worin namentlich die Gänsweide (gensweyd) gelegen ist. Nachdem den von Dürkheim vor dem Hofgericht Kurfürst Philipps von der Pfalz eine Einsetzung durch die drei Gemeinden erteilt worden war, haben diese an die kaiserliche Majestät appelliert, welche die Aussteller als kaiserliche Kommissare ernannt hat. Mit Zustimmung beider Partien haben diese die Parteien gütlich vereint. Es folgen die Bestimmungen des Vertrags zum Wegrecht (gang) der von Dürkheim zu ewigen Zeiten vom Michaelsberg über die Steinbrücke zu weiteren genannten Grenzpunkten, wobei u. a. die Kannel, die Hütwiesen, die "alt bach" sowie die Mauern des Klosters Schönfeld genannt werden, zur Zulassung der von Dürkheim an der neuen Wiesen der untersten Weide, zur Aufrichtung der Marksteine auf gemeinsame Kosten der Parteien sowie zur Reichung von 60 Gulden Prozesskosten der drei Gemeinden an die von Dürkheim innerhalb von drei Jahren. Beide Parteien haben die unverbrüchliche Einhaltung und den Rechtsverzicht gegen die Einigung gelobt und erhalten eine besiegelte Ausfertigung. Die Aussteller kündigen ihre Siegel an, Kurfürst Philipp von der Pfalz gibt seine Zustimmung und kündigt sein Siegel im Namen der drei Gemeinden an vorderster Stelle an, Graf Emich von Leiningen d. Ä., Herr zu Dagsburg und Apremont, siegelt für die von Dürkheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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