Hermann von Oer, Drost zu Delmenhorst, und seine Ehefrau Anna vergleichen sich mit dem Rate zu Ahlen über die Teilung der Erbschaft bei etwaigem Tode ihrer Eigenbehörigen Hermann Berenbroke und seine Ehefrau Margarethe, denen der Rat ihr vor Ahlen gelegenes Erbe und Gut genannt das Berenbrok auf zehn Jahre verpachtet hatte.