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Jakob Glaser, B. zu Weilheim, wegen leichtfertigen Lebenswandels, Verschwendung des Heiratsgutes seiner Ehefrau und wegen schlechter Behandlung seiner Frau nach zahlreichen fruchtlosen Ermahnungen zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte wieder freigelassen, obwohl er auf Grund der Landesordnung hätte peinlich beklagt werden können, verspricht, sich künftig wohl zu verhalten, alle Wirtshäuser, Zechen und Gesellschaften zu meiden, seine Frau nicht mehr zu schlagen, sondern wie ein Biedermann mit ihr zusammen zu leben, gelobt ferner, keine Gewalt mehr über sein Hab und Gut auszuüben, keine Schulden zu machen - welches alles vor einer Gemeinde öffentlich bekannt gemacht werden soll - und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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