Papst Sixtus [IV.] inkorporiert dem Tisch von Propst, Dekan und Kapitel der Marienkirche von Möckmühl die Pfarrkirche in Honhardt und gestattet, nach Ausscheiden des derzeitigen Rektors ohne Zustimmung des Diözesanbischofs (diocesano licentia vel assensu supra hoc minime requisita) deren Einkünfte an sich zu ziehen und die Pfründe mit einem absetzbaren Vikar (ad nutum ponendum et deponendum) zu besetzen. Propst, Dekan und Kapitel haben ihre Bitte begründet mit Kriegen und anderen Unglücksfällen, die die Einkünfte der Kollegiatkirche so geschmälert haben, daß den geistlichen Obliegenheiten nicht mehr nachgekommen werden kann, auch damit, daß Honhardt weiter als eine Tagesreise vom Stift entfernt liegt und der dortige Zehnt nicht ohne Verlust eingesammelt werden kann, und schließlich damit, daß die jährlichen Einkünfte der Pfarrei 8 Mark nicht übersteigen.