Vergleich zwischen Bischof August von Speyer und dem Domkapitel zur Ergänzung bzw. Erläuterung des Hauptvertrags vom 22. November 1760, betreffend die Rheinhäuser Fähre, die Territorialhoheit in den domkapitelischen Ortschaften, die rechts- und linksrheinischen Jagddistrikte, den Binsheimer Zehnt und den Novalzehnt.