Schultheiß, Bürgermeister und Gericht zu Neuenstadt am Kocher bestätigen den Erhalt der vom Oberbachischen Hauskauf in Kochersteinsfeld herrührenden 300 fl. Silbermünze Lw. von Hz. Johann Friedrich von Württemberg aus der Hand des Kellers zu Neuenstadt, Georg Kling. Das Geld soll dem Herzog und dessen Erben ab dem folgenden Jahr jährlich an St. Georg zu 15 fl. verzinst und an den Keller zu Neuenstadt übergeben werden und kann bei entsprechender Vermögenslage der Stadt Neuenstadt und innerhalb einer Kündigungsfrist von drei Monaten als Gesamtsumme eingefordert werden. Bei Zahlungsunfähigkeit der Stadt Neuenstadt kann städtischer Besitz gepfändet werden.