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Projekte "Filmstadt Düsseldorf" und Aufbau einer Filmproduktion im Land Nordrhein-Westfalen.
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NW 0060 Kultusministerium Abt. III Kunst- und Kulturpflege
Kultusministerium Abt. III Kunst- und Kulturpflege >> 4. Theater, Musik, Rundfunk, Film >> 4.5. Film und Bild >> 4.5.3. Filmproduzenten
1947 - 1952
Enthaeltvermerke: Enthält u.a.: Protokoll über die Besprechung von Vertretern der Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen mit Vertretern der Filmindustrie 29. April 1947 in Düsseldorf betr. "Düsseldorf als Filmstadt"; Dr. Gewehr, Memorandum "Filmtechnik und Filmstadt Düsseldorf", ca. 1948; Das problematische Filmprojekt Rahlstedt, in: Schleswig-Holsteinische Volks-Zeitung, 30. April 1949, Nr. 50; A. Greven, J. Hein, G. Kemna, Vorschlag zum Aufbau einer Filmwirtschaft im Lande Nordrhein-Westfalen 7. Dezember 1949; Wie ist der deutschen Filmwirtschaft zu helfen? (Memorandum, ca. 1950); Kurzprotokoll der 16. Sitzung des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films 21. Juni 1950 in Bonn; Bericht über die Sitzungen 13. Oktober, 13. November 1948 und 17. Februar 1949 in Düsseldorf betr. Gründung einer Atelier-Gesellschaft für Filmproduktion; Konstruktionsbild der Maßnahmen zur Finanzierung und Förderung selbständiger Unternehmen der Filmwirtschaft im Lande Nordrhein-Westfalen mit Entwurf der Stiftungsurkunde und Satzung (ca. 1950).
Kultusministerium
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.